Jahresabschluss
Ziel unserer Arbeiten ist die Erstellung der Jahresabschlüsse in ihrer endgültigen und prüfbereiten Fassung; dies geschieht jederzeit in Zusammenarbeit mit der Finanzverwaltung der Kommune.
Konkrete Maßnahmen sind:
- Klärung und Umsetzung offener Buchhaltungs- und Bilanzierungsfragen.
- Besondere Bearbeitung individuell vereinbarter Schwerpunkte (z.B. Forderungsanalyse, Rückstellungsbildung).
- Aufstellung der Vermögensrechnung (Bilanz), der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtfinanzrechnung (direkt und indirekt) sowie den Teilergebnisrechnungen und Teilfinanzrechnungen.
- Aufstellung einer prüfungsangemessenen Dokumentation.
- Qualitätssichernde Abstimmungen.
- Formulierung des Anhangs und des Rechenschaftsberichts einschließlich aller Anlagen; hierbei bauen wir auf Form und Logik des bisherigen Anhangs und Rechenschaftsberichts auf.
- Abstimmungen mit dem verantwortlichen Rechnungsprüfungsamt.
Unsere Arbeiten steuern wir mittels Checklisten sowie individueller Aufgabenlisten, in denen die noch offenen Bearbeitungsfelder systematisch erfasst und deren Erledigung sachgerecht dokumentiert wird (Offene-Punkte-Liste, Korrekturbuchungsliste).