Gesamtabschluss (Konzern)
Der Gesamtabschluss ist eine neue Herausforderung für die Kommunen. In Zusammenarbeit mit der Finanzverwaltung ist es unser Ziel, den Gesamtabschluss in seiner endgültigen und prüfbereiten Fassung zu erstellen.
Konkrete Aufgaben sind:
- Festlegung des Konsolidierungskreises; also welche Tochter- und Gemeinschaftsunternehmen sind wie in den Gesamtabschluss einzubeziehen.
- Vereinheitlichung der Abschlüsse in Ansatz, Bewertung und Ausweis von Vermögen und Schulden der einzubeziehenden Unternehmen.
- Durchführung der notwendigen Konsolidierungsbuchungen.
- Aufstellung der Vermögensrechnung (Konzernbilanz), der Konzernergebnisrechnung und der Kapitalflussrechnung.
- Aufstellung einer prüfungsangemessenen Dokumentation.
- Qualitätssichernde Abstimmungen.
- Formulierung des Konzernanhangs und des Konzernrechenschaftsberichts einschließlich aller Anlagen.
- Abstimmungen mit dem zuständigen Rechnungsprüfungsamt.
Unsere Arbeiten steuern wir mittels Checklisten sowie individueller Aufgabenlisten, in denen die noch offenen Bearbeitungsfelder systematisch erfasst und deren Erledigung sachgerecht dokumentiert wird (Offene-Punkte-Liste, Korrekturbuchungsliste).